Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Allgemein
Grundlage jeden Auftrags sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie haben Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hierdurch ausdrücklich widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf evtl. Rechtsnachfolger – auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die undurchführbare bzw. unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Rechtslücken.
§ 2 Angebot , Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Kündigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vertragsabreden einschließlich späterer Änderungen bedürfen der Schriftform. An unseren Angeboten behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die vorgenannten Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind diese unverzüglich zurückzugeben. Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Einweisung in das Anwesen, Genehmigungen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Tätigkeit nötig sind, zu übergeben. Erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Vertragspartner zu beschaffen.
§ 4 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Betreuungsvertrages oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich und gewissenhaft durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Standard gewährt bleibt. Wir behalten uns eine Abänderung von bis zu 10 % der Auftragsvolumen vor.
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen. Im Rahmen der Haustechnik übernimmt der Aufragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden.
§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen (Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung usw.) ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und Umfang des aufgetretenen Schadens informiert. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Aufragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund der gesonderten Beauftragung tätig.
§ 7 Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen. Der Auftraggeber erklärt gegenüber dem Auftragnehmer, dass durch die Übertragung der Tätigkeit keine Kündigungen gegenüber eigenen, bisher auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeiter ausgesprochen wurden. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Übergang eines solchen gekündigten Arbeitsverhältnisses des Auftraggebers auf den Auftragnehmer festzustellen sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Pflichten eines so übergangenen Arbeitsverhältnisses frei.
§ 8 Gewährleistung
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit der zuständigen Niederlassung Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamation dem Personal am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandung, ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.
§ 9 Priese und Zahlung
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Lieferung. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können. Gerät der Vertragspartner in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Zinssatz der EZB als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig. Verzug tritt mit Überschreitung des Zahlungszieles von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ein. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Rest-schuld fällig zu stellen. Weiterhin sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Vertragspartner gesetzten Nachfrist verbunden mit einer Kündigungsandrohung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und zwar unbeschadet des Rechtes auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Vertragspartners. Solange wir Forderungen haben, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Anwesen oder durch Betriebsstörungen im Anwesen entstanden ist oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seinem Haftpflichtversicherungsvertrag nach beschränkt. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen oder der Verträge, deren Bestandteil sie werden, unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen oder Verträge nicht berührt. Sollten durch die Unwirksamkeit, Ergänzungen und Auslegung dieser allgemeinen Bedingungen oder Verträge nötig werden, soll sollen diese so getroffen werden, das der wirtschaftliche Zweck der weggefallenen Bestimmungen gewährleistet bleibt.
§ 12 – Auskünfte und Beratung
Auskünfte und Beratungen gegenüber unseren Vertragspartnern hinsichtlich unserer Produkte und Leistungen geben wir aufgrund
unserer bisherigen Erfahrungen. Hieraus können vom Vertragspartner keinerlei Verpflichtungen oder
Gewährleistungen hinsichtlich dieser Auskünfte und Beratungen abgeleitet werden.
§ 13 – Urheberschutz
Unsere eigenen Entwürfe, Etiketten, Muster und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom
Vertragspartner, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer
Weise zur Nachahmung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Vertragspartner
schadensersatzpflichtig.
§ 14 – Datenschutz
Die uns überlassenen Daten werden ausschließlich nach den Vorgaben des EU Datenschutzrechtes
verwendet. Wir geben die uns überlassenen Daten nicht an Dritte weiter. Unsere Vertragspartner haben ein Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der von uns gespeicherten Daten. Das Begehren unserer
Vertragspartner auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der gespeicherten Daten ist in schriftlicher Form
bei uns einzureichen.
§ 15 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartner gilt das Recht der des Großherzogtums Luxemburg. Soweit unser Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mertert-Wasserbillig Erfüllungsort und Großherzogtums Luxemburgausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Luxemburg , März 2024